Brauereigenossenschaft Geisenhausen eG

Brauereigenossenschaft Geisenhausen eG

Alltag in der Brauereigenossenschaft

Da das Geschäft der Brauerei florieren sollte, mußte man immer bestrebt sein, den Bierabsatz zu steigern oder zumindest zu halten. Daher wurde fast in jeder Generalversammlung auf die Bierabnahme hingewiesen. Selten hatte der Direktor die unangenehme Pflicht, die Bierschulden einzufordern. Das spielte sich hauptsächlich bis zu den 30er Jahren ab. Auffällig ist eine Bemerkung von 1927 im Protokollbuch: "Der Wirt darf in der Gaststube nicht betteln lassen". Betteln war also damals keine Seltenheit. Seit der Gründung waren die Generalversammlungen immer gut besucht; die Mitglieder wollten über "ihre Genossenschaft" Bescheid wissen. Seit Jahrzehnten führt Herr Stümpel (Revisor und Steuerberater) den Vorsitz. Die Vorstandschafts- und Aufsichtsratsmitglieder scheiden turnusgemäß alle drei Jahre aus und werden meistens per Handzeichen einstimmig wiedergewählt. So ist es verständlich, daß hier fast immer dieselben Namen auftauchen.

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