Brauereigenossenschaft Geisenhausen eG

Brauereigenossenschaft Geisenhausen eG

Vertrag mit einer fremden Brauerei

 

Aufgrund des Auftrages der Generalversammlung über eine Verpachtung wurden bereits am 14.9.1972 Verhandlungen diesbezüglich aufgenommen. Von einer Anregung, eine Fusion mit der Brauereigenossenschaft Neufraunhofen einzugehen, wurde Abstand genommen. Von insgesamt 21 Brauereien, die sich um die Bierlieferung an die Brauereigenossenschaft beworben hatten, wurden mit den Brauereien Moy Freising, Aktienbrauerei Vilsbiburg, und der Brauerei Graf Arco Valley Adldorf ernsthafte Verhandlungen über eine Verpachtung geführt.

Die Festlegung für eine dieser Brauereien machte sich der Vorstand und Aufsichtsrat nicht leicht, die Angebote waren zu verschieden. Innerhalb zwei Tage wurden die Verhandlungen geführt, mehrere Sitzungen abgehalten. Am 16.9.1972 kam es mit der Brauerei Graf ARCO Valley Adldorf zu einem Abschluss eines Bierlieferungs- und Leistungsvertrages für zunächst 12 Monate. Mit Nachträgen vom 9.8.1973 und 25.10.1977 wurden Verlängerungen bis zum Jahr 1987 vorgenommen und weitere Vereinbarungen über Preise, Urlaubs- und Krankheitsvertretungen im Vertrag aufgenommen. Für den Gasthausbau im Jahr 1977 wurde ein Zuschuss in Höhe von 120.000 DM vereinbart.

Am 0.12.1987 erfolgte ein Vertragsabschluss für weitere fünf Jahre, der unter anderem eine Zuschussgewährung für den neuen Volksfestplatz beinhaltete.

 

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